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Berufsinformation

für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure

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Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure in Bayern sind an den Landratsämtern und kreisfreien Städten, den Regierungen und bei der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasst die Mithilfe beim Vollzug des Lebensmittelrechts. Dabei sind sie mit der Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beauftragt. Insbesondere führen sie Überprüfungen vor Ort und Probennahmen durch.
Sie treffen notwendige Maßnahmen und geben Hinweise, um Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts zu unterbinden. Sie zeigen Straftaten an und verfolgen Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus klären sie die Verbraucher über die Grundzüge des Lebensmittelrechts und über seinen Vollzug auf.

Nähere Informationen zum Berufsbild, Ausbildung und Lehrgang bietet Ihnen:

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