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StMUV - Tätigkeitsfelder

Kernenergie, Strahlenschutz und Stilllegung

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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist Bayerns oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. In dieser Funktion ist es zuständig für die Genehmigung der Stilllegung und die Aufsicht über den Rückbau der bayerischen Kernkraftwerke. Es führt zudem die Aufsicht über die Brennelementzwischenlager der kerntechnischen Anlagen Bayerns. Darüber hinaus beaufsichtigt das Staatsministerium die Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb dieser Anlagen sowie die Landessammelstelle zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie. Regelmäßig prüft und kontrolliert das Ministerium die Sicherheit des Forschungsreaktors der Technischen Universität München. Hierfür dient unter anderem ein automatisches Kernreaktor-Fernüberwachungssystem.

Als oberste Strahlenschutzbehörde Bayerns verantwortet das Ministerium den Umgang mit radioaktiven Stoffen, den Transport von radioaktiven Stoffen und die Strahlenschutzvorsorge. Zu seinen Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes zählt die Umweltradioaktivitätsüberwachung und Umgebungsüberwachung bei den bayerischen kerntechnischen Anlagen sowie die Initiierung und Betreuung von Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung des Strahlenschutzes.

Das Staatsministerium begleitet ferner die Endlagersuche der Bundesrepublik Deutschland für hochradioaktive Abfälle. Dabei koordiniert es die Interessen der Bayerischen Kommunen und der Staatsregierung und unterstützt die bayerischen Betroffenen, unter anderem durch das bayerische Begleitgremium Endlagersuche.

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